Angaben gemäß § 5 TMG:
Präsident-Herwig-Str. 27
27472 Cuxhaven
Matthias Tammen, Norman Plambeck
Telefon: 04721 6677100
E-Mail: info@ptenergie.de
Eintragung im Handelsregister:
Registergericht: Amtsgericht Tostedt
Registernummer: HRB 202649
Der Vertriebspartner akzeptiert, dass PT Energielösungen jederzeit berechtigt ist, die im Portal hinterlegten tagesaktuell anzupassen.
· Die Konditionen sind gültig bis auf Widerruf, maximal bis Monatsende.
· Alle bisherigen Vereinbarungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
· Alle Provisionen verstehen sich zzgl. MwSt.
· Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
Es gelten der jeweilige Vertriebspartner-Vertrag und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PT Energielösungen . Provisionen werden erst ab einem Gesamtbetrag von über 50,00 € angewiesen.
Abrechnungszeitraum: 25.bis 25..des Folgemonats. Sie erhalten im Folgemonat spätestens am letzten Werktag des Monats Ihre Abrechnung, in der Regel jedoch zwischen dem 19.ten und 30.ten Kalendertag. Diese ist per Download im VP-Portal ersichtlich.
Mögliche einbehaltene Stornorücklage: 20 %. Die Rücklage wird nach 6 Monaten ausbezahlt, insofern der Kunde am Netz ist. Der Partner ist verpflichtet dem Distributor den Stand der Belieferung zu belegen.
Voraussetzungen für die Auszahlung: Original muss bis zum letzten Werktag des Abrechnungsmonats im Haus sein, alle Daten müssen korrekt sein und Zusatzformulare vollständig.
Nach 1 Monat gilt die jeweils letzte Abrechnung als akzeptiert. Eine nachträgliche Reklamation der Provisionshöhen ist ausgeschlossen.
Sondervereinbarungen:
Zielvereinbarungen können generell für jeden Anbieter geschlossen werden, bitte wenden Sie sich an den Vertriebsleiter von PT Energielösungen !
Diese sind nur gültig wenn schriftlich und von uns bestätigt!
Sie haben die Möglichkeit Ihre Verträge in die Zentrale einzusenden, ohne diese im Portal zu erfassen.
Für jeden vom Innendienst zu erfassenden Vertrag berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 10,- €. Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn Verträge manuell vom Innendienst abgeändert werden müssen.
Die Gebühr wird einmal monatlich mit den Provisionen verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr auch für evtl. im Nachhinein stornierte Verträge berechnet wird und kein Rückvergütungsanspruch entsteht!
Die jeweiligen vereinbarten Karrierestufen beinhalten keinen Anspruch auf entsprechende Vergütungshöhen, sondern werden je nach Beurteilung der Aktivität des Vertriebspartners regelmäßig bewertet. Maßgabe sind die Quantität, Qualität und dauerhafte Tätigkeit des Partners zum Unternehmen PT Energielösungen
Die Höhe der auszuzahlenden Provisionen errechnet sich anhand der Mengenstaffel der tatsächlich monatlich eingereichten Anträge, sofern nichts anderes vereinbart. Stornoverträge und geparkte Anträge werden bei der Mengenstaffel nicht gewertet. Abrechnungszeitraum der Mengenstaffeln ist der jeweilige Kalendermonat, sofern die Anträge bei PT Energielösungen bis zum letzten Tag des jeweiligen Abrechnungszeitraums vorliegen.
Gültig sind die jeweiligen Provisionen am Tage der Vorlage aller Unterlagen des Auftrages und der Übermittlung zum jeweiligen Energieversorger. Bitte beachten Sie, dass allein die Eingabe der Vertragsdaten nicht den Anspruch der jeweiligen Tagesvergütung beinhaltet.
Es gelten die Provisionen der täglichen Provisionsübersicht unter Vorbehalt täglicher Änderungen durch den Energieversorger. Der Distributor haftet nicht für die fehlerhaften Angaben durch die Versorger und verweist auf etwaige rückwirkende Korrekturen seitens der Energielieferanten.
Vergütung / Provisionen nach Verbrauch und Verbrauchsklassen
PT Energielösungen und der Energieversorger behalten sich die Prüfung der Verbrauchsangaben mit dem Netzbetreiber laufend abzugleichen und entsprechen zu korrigieren.
Minder- und Mehrmengen des einzelnen Kunden können sofortigen Einfluss auf die Provisionshöhe haben und sind jederzeit, auch rückwirkend anpassbar. PT Energielösungen behält sich vor, bei gezielten und vorsätzlichen Falschangaben des jeweiligen Vertriebspartners zum Verbrauch die Provisionszahlung komplett zu verweigern.
PT Energielösungen zahlt zum Ende des Folgemonats die Provisionen der Anträge aus, welche bis spätestens zum 25. des Vormonats fehlerfrei bei PT Energielösungen vorlagen und PT Energielösungen ein entsprechende(r) Statusbericht/Abrechnung des entsprechenden Energieversorgers vorliegen. Später eingereichte Anträge oder bei ausstehenden Statusberichten zum Abrechnungstag werden die jeweiligen Verträge spätestens im nächsten Abrechnungszeitraum (übernächster Monat) berücksichtigt.
Der endgültige Provisionsanspruch entsteht bei erst Schaltung des Kunden und Zahlung durch den jeweiligen Lieferanten. Es besteht eine Stornohaftung von generell 6 Monaten ab Schaltung (Lieferbeginn) des Kunden, wenn in den Besonderen Auszahlungsbedingungen nichts anderes kommuniziert wird!
Die Stornorücklage bei Abschlussprovisionen beträgt prinzipiell 20 %.
Die Rücklage wird frühestens nach 6 Monaten ausbezahlt (entsprechend der Stornohaftung), sofern der Kunde durch den betreffenden Lieferanten in Versorgung ist, die Stornohaftungszeit des Lieferanten abgegolten ist und PT Energielösungen diese Meldung vorliegt. PT Energielösungen behält sich unabhängig davon das Recht vor, die Provision auch zu 100% als Vorschussleistung zu zahlen. Ein genereller Anspruch auf Vorschussleistung besteht nicht.
Verträge der Lieferanten mit monatlicher Airtime werden grundsätzlich erst nach Kunden-Lieferbeginn monatlich zu 100% ausgezahlt, so lang der Kunde bei dem jeweiligen Lieferanten in Versorgung ist und der Händler (Vertriebspartner) bei PT Energielösungen aktiv ist (mind. ein Energieantrag pro Kalendermonat). Auch hier gilt der jeweilige Statusbericht des Lieferanten. Ist der Kunde mit der Zahlung der Abschläge in Verzug entfällt der Anspruch des Vertriebspartners auf Folgeprovision. Der Vertriebspartner hat dem Distributor den regelmäßigen Zahlungseingang des Kunden entsprechend nachzuweisen.
Der Vertriebspartner hat Anspruch auf Folgeprovision, wenn diese im jeweiligen Tarif kommuniziert sind, der Kunde das Folgejahr aktiv seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt und der Liefervertrag ungekündigt ist.
Der Vertriebspartner hat PT Energielösungen den Anspruch auf Folgeprovision zu begründen und auf Aufforderung Ansprüche nachzuweisen (Lieferbestätigung Folgejahr, laufende Abschlagszahlungen usw.)
PT Energielösungen ist von der Zahlung zur Folgeprovision befreit, wenn der Lieferant diese aus rechtlichen Begründungen verweigert und/oder der Provisionsanspruch nicht durchsetzbar ist. (Insolvenz des Versorgers)
Bei mangelnder Qualität (wiederholte Stornoraten des Vertriebspartners über 20%), Zahlungsverzug, Pfändungen oder Insolvenz, sowie Inaktivität des Partners, behalten wir uns eine Auszahlungssperre bis zum Ende der Stornohaftung vor.
Als inaktiv gelten Vertriebspartner, welche über einen Zeitraum von 8 Wochen keine aktive Verträge an den Distributor übermittelt haben (geparkte Aufträge werden nicht berücksichtigt).
Für Anträge, die mangel- oder fehlerhaft ausgefüllt bzw. gesendet worden sind und/oder nicht im Händlerportal erfasst worden sind und vom Innendienst nachbearbeitet werden müssen, berechnet PT Energielösungen 10,- Euro Bearbeitungspauschale und zieht diese von der jeweiligen Provision ab. Bitte beachten Sie, dass diese Pauschale, auch für evtl. im Nachhinein stornierte Aufträge bestehen bleibt.
Eine Gutschrift der Bearbeitungsgebühr für stornierte Aufträge kann es nicht geben, denn die Arbeit wurde geleistet.
Zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. Rück- oder Nachberechnungen von Provisionsabrechnungen auf Grund fehlerhafter Angaben des Vertriebspartners, Klärfälle bei Pfändungen, privaten Zahlungsunterlassungen oder Kommunikation mit Dritten bezüglich der Auszahlungen durch das Innendienstpersonal der PT Energielösungen werden mit 50,- Euro pro angefangener Stunde berechnet und mit der Provisionsauszahlung verrechnet bzw. dem Vertriebspartner in Rechnung gestellt.
Die einzelnen Provisionen sind ab Aktualisierungsdatum gültig, dieses hebt somit die vorhergehende Provision auf. Alle Provisionen verstehen sich zzgl. 19% MwSt., sofern eine Umsatzsteuerbestätigung bei PT Energielösungen vorliegt.
Grundvoraussetzung für die Zahlung der Provisionen sind die Vollständigkeit aller Unterlagen des Vertriebspartnervertrages, einschließlich der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein), die Vorlage der Steuernummer, der korrekten Bankdaten (IBAN, BIC), sowie ggf. der Umsatzsteuer-ID des Vertriebspartners.
Bringt der Vertriebspartner die Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach Aufforderung bei, erlischt der Anspruch auf jegliche Auszahlung der Vergütung.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Eins Energie
Der Provisionsanspruch entfällt, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leistet. Bereits empfangene Beträge hat der VP zurückzuzahlen. Hat der Kunde während des ersten Vertragshalbjahres fällige Zahlungen in der vollen Höhe geleistet, bleibt der Provisionsanspruch ohne Rücksicht auf das weitere Zahlungsverhalten des Kunden bestehen. Die Provisionen des Anbieters werden erst mit Bestätigung der Schaltung durch den Netzbetreiber bzw. frühestens im übernächsten Monat der Übermittlung an den Energieversorger fällig!
STW Flensburg (Verträge mit geringer Laufzeit)
Für Kunden, die weniger als 12 Monate in Belieferung bleiben, gerechnet ab Lieferbeginn, wird die gezahlte Provision endgültig zurück gerechnet.
EW Potsdam
Die hier angesetzten Folgeprovisionen sind gültig ab dem 13. Monat jährlich werden jedoch erst nach Ablauf der 6 monatigen Haftungszeit p.a. gezahlt, also zum 18. Monat, 30 Monat usw.
LichtBlick
Für Kunden die weniger als 6 Monate in Belieferung bleiben wird die gezahlte Provision endgültig zurück gerechnet.
Mark-E
Bitte beachten Sie, dass der Anbieter Mark-E für ehemalige Kunden, welche nach einer Belieferung durch einen anderen Lieferanten erneut an Mark-E vermittelt werden, keine Provisionen mehr vergütet.
Im Regelfall wird ein solcher Kunde als "Dublette" deklariert und nicht in die Marktkommunikation genommen, d.h. eine Belieferung durch Mark-E erfolgt nicht.
Eine Vermittlung an und Belieferung des Kunden durch Mark-E ist in Ausnahmefällen möglich, erfolgt aber ohne die Auszahlung einer Provision.
Vattenfall
Jährliche Folgeprovisionen: Die Folgeprovisionen werden mit dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden vergütet. Bei den 24 und 36 Monatsverträgen wird der Gesamtverbrauch der Laufzeit angenommen, die Provision wird entsprechend jährlich ausbezahlt.
Bitte beachten Sie, dass der Anbieter Vattenfall für ehemalige Kunden, welche nach einer Belieferung durch einen anderen Lieferanten innerhalb 36 Monaten erneut an Vattenfall vermittelt werden, keine Provisionen mehr vergütet.
Im Regelfall wird ein solcher Kunde als "Dublette" deklariert und nicht in die Marktkommunikation genommen, d.h. eine Belieferung durch Vattenfall erfolgt nicht und der Kunde wird abgelehnt.
Eine Vermittlung an und Belieferung des Kunden durch Vattenfall ist in Ausnahmefällen möglich, erfolgt aber ohne die Auszahlung einer Provision.
Stadtwerke Reichenbach / Stadtwerke Forst /
Die Folgevergütung des Auftrages erfolgt grundsätzlich ab 2021 nach der jährlichen Stichtagsabrechnung vom 31.12. eines jeden Jahres. Dies gilt für alle Verträge. Diese Regelung greift für alle Aufträge ab 2018 und wird erstmals 2022 wirksam! Unterjährige Verträge können somit erst im darauf folgenden Geschäftsjahr jeweils erst nach dem 31.01. des Jahres vollständig vergütet werden.
PT Energielösungen behält sich vor Provisionskorrekturen durch Kenntnisnahme von Minder- oder Mehrmengen innerhalb eines Belieferungsjahres vorzunehmen und entsprechend zu verrechnen. Voraussetzung für alle Provisionszahlungen ist ein aktiver Vertrags mit dem Lieferanten Stadtwerke Reichenbach oder SW Forst und laufend nicht rückständige Abschläge des Kunden. Folgeprovisionen können erst vergütet werden, wenn die Jahresabrechnung des Versorgers erstellt wurde und der Kunde nicht in Einspruch gegangen ist.
Individualkunden
Bei eingereichten Individualkunden gilt die jeweilige schriftliche Absprachen zwischen dem Vertriebspartner und PT Energielösungen !
Hier gilt grundsätzlich keine feste Regelung. Vereinbarte Provisionshöhen gelten erst dann, wenn der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Energieversorger vollständig nachgekommen ist!
(Stand 09.04.2026)